Gewerbliche Sozialversicherung
Sobald du einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst oder über die Gründung eines Unternehmens nachdenkst, kommst du am Thema Sozialversicherung nicht vorbei. In diesem Blogbeitrag erkläre ich dir die Grundlagen zur Berechnung der SV und mache dir deutlich, warum viele Jungunternehmer*innen im dritten Geschäftsjahr finanzielle Probleme bekommen.
Die Basis für die Berechnung deiner Beiträge sind die versicherungspflichtigen Einkünfte aus deiner selbstständigen Tätigkeit. Diese ergeben sich aus der Summe deiner Einnahmen abzüglich aller betrieblichen Ausgaben.
Berechnung der Beitragsgrundlage für die gewerbliche Sozialversicherung
Der Beitragssatz für Gewerbetreibende beträgt 25,3% und setzt sich aus 18,5% Pensionsversicherung sowie 6,8% Krankenversicherung zusammen.
Beispiel: Du erzielst im Jahr 2025 Einnahmen von € 50.000 und hast Ausgaben von € 20.000. Daraus ergibt sich eine Beitragsgrundlage von € 30.000, die mit einem Beitragssatz von 25,3% einen jährlichen Sozialversicherungsbeitrag von € 7.590 ergibt.
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für die gewerbliche Sozialversicherung
Es gibt außerdem eine Mindestbeitragsgrundlage von € 6.613,20 sowie eine Höchstbeitragsgrundlage von € 90.300,-. Das bedeutet, dass jährlich mindestens € 1.673,13 und höchstens € 22.845,90 zu bezahlen sind – sofern du nicht als Neugründer giltst.
ACHTUNG - WICHTIG ZU WISSEN:
Wenn du ein Unternehmen neu gründest, liegen der Sozialversicherung noch keine Daten zu deiner Beitragsgrundlage oder Einkünften vor. Deshalb wirst du in den ersten beiden Kalenderjahren automatisch auf den Mindestbeitrag von € 551,- pro Jahr eingestuft.
Läuft dein Geschäft gut, hast du vermutlich eine höhere Beitragsgrundlage, als du tatsächlich einzahlst. Läuft es schlecht und du machst Verlust, wird es zu einem Guthaben kommen, dass du dir auf Wunsch auszahlen lassen kannst. Wenn du also ein gutes Geschäftsjahr erwartest, solltest du möglichst früh realistische SV-Beiträge einzahlen, da dir die Pensionsversicherungsbeiträge (18,5%) der ersten beiden Jahre im dritten Jahr nachverrechnet werden.
Die Nachbemessung kann drastische Folgen haben und führt bei vielen Jungunternehmer*innen zu finanziellen Engpässen: Im dritten Kalenderjahr musst du die Nachzahlung für Jahr 1 & 2 leisten und gleichzeitig bereits die regulären Beiträge für das laufende Jahr zahlen.
Was das in Zahlen bedeutet, möchte ich dir anhand eines Beispiels zeigen:
Erstes Kalenderjahr der Neugründung: € 50.000 Einnahmen - € 30.000 Ausgaben = € 20.000 Beitragsgrundlage
Bezahlter Mindestbeitrag: € 551,-
Nachbemessung Pension (fällig im dritten Kalenderjahr): € 20.000 x 18,5% = € 3.700,-
Zweites Kalenderjahr der Neugründung: € 70.000 Einnahmen - € 40.000 Ausgaben = € 30.000 Beitragsgrundlage
Bezahlter Mindestbeitrag: € 551,-
Nachbemessung Pension (fällig im dritten Kalenderjahr): € 30.000 x 18,5% = € 5.500,-
Drittes Kalenderjahr der Neugründung
Vorschreibung laut Beitragsgrundlage des ersten Jahres: € 20.000 x 25,3% = € 5.060,-
Nachbemessung erstes und zweiter Kalenderjahr: € 9.200,-
Gesamtbelastung im dritten Kalenderjahr: € 14.260,-
Quartalsvorschreibung: € 3.565,-
Mein Rat an dich: Zahle deine realen Sozialversicherungsbeiträge frühzeitig, sobald sich ein Betriebsergebnis über der Beitragsgrundlage abzeichnet. Kontaktiere dazu die SVS (online oder telefonisch) und gib deinen prognostizierten Gewinn bekannt – so erhältst du eine realistische Vorschreibung und kannst hohe Nachzahlungen vermeiden. Statt der quartalsweisen Verrechnung, kannst du die Beträge auch monatlich bezahlen - das erleichtert dir die Liquiditätsplanung.
Wenn dein Jahresumsatz (2025) als Gründer*in kleiner als € 55.000,- sein und dein Gewinn (2025) dabei unter € 6.613,20 liegen wird, kannst du die “Kleinunternehmer-Ausnahme” beantragen. Du musst dann weder Kranken- noch Pensionsversicherungsbeiträge bezahlen - es fällt dann ausschließlich die Unfallversicherung an. Infos dazu findest du auf der SVS-Homepage.
Am besten besprichst du dieses Anliegen mit deinem Steuerberater oder Buchhalter. Gerade als Jungunternehmer*in solltest du fähige Experten an deiner Seite haben - ein guter Steuerberater ist meiner Meinung nach ein absolutes “MUSS”. Er kann dich vor schwerwiegenden Fehlern bewahren und sollte dir laufend einen Überblick über die finanzielle Situation deines Unternehmens geben. Ich empfehle dir dazu die Profis von Tricom und summarum - fair, kompetent und mit offenem Ohr für deine Anliegen.
Seit 2012 begleite ich Gründer*innen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit und lerne auch heute noch täglich dazu. Wenn du Unterstützung möchtest, helfe ich dir gerne beim Start in dein Business – damit du dich auf deine Stärken konzentrieren kannst und nicht im Blindflug unterwegs bist. Melde dich jetzt zum kostenlosen Erstgespräch an.
Weitere Infos zu diesem Thema findest du auch unter: